Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht neuen „Aktionsplan Gebotszone“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen neuen „Aktionsplan Gebotszone“ vorgelegt und an die Europäische Kommission übermittelt. Anlass sind zunehmende Forderungen von Fachgremien wie dem europäischen Netzbetreiberverband Entso-E und der Expertenkommission Energiewende, Deutschland in mehrere Stromgebotszonen aufzuteilen, um stärkere regionale Preissignale zu ermöglichen. Die Bundesregierung lehnt eine solche Aufteilung jedoch ab und hält an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone fest. Sie argumentiert, dass ein einheitlicher Börsenstrompreis allen Verbrauchern zugutekommt, die Marktliquidität hoch bleibt und Investitionssicherheit gewährleistet wird. Eine Aufteilung würde dagegen zu regional unterschiedlichen Strompreisen, höherer Unsicherheit für Investoren und wirtschaftlichen Problemen für einzelne Erzeugungsanlagen führen. Zudem befürchtet das Ministerium negative industriepolitische Auswirkungen. Statt neue Gebotszonen einzuführen, setzt der Aktionsplan auf Netzausbau, ein verbessertes Engpassmanagement sowie eine bessere Abstimmung von Stromerzeugung, Verbrauch und Speichern. Ziel ist es, Netzengpässe zu reduzieren und gleichzeitig die EU-Vorgaben zu Mindesthandelskapazitäten einzuhalten.
